Erlacher Gemarkung nicht betroffen
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 24. September 2020 einen 137 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt von Suedlink um Würzburg festgelegt. Sie folgt in ihrer Festlegung weitestgehend dem Vorschlag von TenneT und TransnetBW, wonach der Großraum Würzburg westlich umgangen wird. In diesen Vorschlag waren bereits Ergebnisse der Antragskonferenzen und Anforderungen der Bundesnetzagentur eingeflossen.
Der Vorhabenträger (TenneT und TransnetBW) wird im nächsten Schritt Planfeststellungsverfahren beantragen. In diesen legt die Bundesnetzagentur den genauen Trassenverlauf innerhalb des Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung fest.
Genauere Unterlagen findet man auf der Seite der Bundesnetzagentur unter https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/03/E/de.html?cms_vhTab=2