Der Regionalplan wird fortgeschrieben. Betroffen ist auch die Gemarkung Erlach. Näheres findet sich auf der Seite

https://www.region-wuerzburg.de/seite/de/planungsverband/363/-/Entwurf_der_20_einschl_Aenderungsbegruendung_und_Anlage_1:_Festlegungen_und_Begruendung_zu_B_X_51.html

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.03.2025 intensiv das Thema erörtert. Die Stellungnahme der Stadt Ochsenfurt findet sich im Bürgerinfosystem der Stadt Ochsenfurt. Dort sind ebenfalls Animationen insbesondere zum Sonnenstand und zur Höhe zu finden, die die Verwaltung dankenswerterweise erstellt hat.

https://buergerinfo-ochsenfurt.digitalfabrix.de/si0057.asp?__ksinr=1376

Stellungnahme der Stadt Ochsenfurt:

I. Eine Ausweisung von Windvorrangflächen darf einer städtebaulichen Entwicklung in Erlach und in Hopferstadt nicht entgegenstehen. Ein Mindestabstand von 10H zu den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Baugebieten ist einzuhalten.

II. Um eine deutlich wahrnehmbare „Einhüllung“ und „Abgrenzung“ zu minimieren sind in den Flächen „W45-II Vorranggebiet für Windenergie – Nordwestlich Erlach“, „W46-II Vorranggebiet für Windenergie – Östlich Kaltensondheim“ und „W67-II Vorranggebiet für Windenergie – Westlich Repperndorf“, sowie „W38-II Vorranggebiet für Windenergie – Südwestlich Hopferstadt“ und „W65-II Vorranggebiet für Windenergie – Südöstlich Hopferstadt“ die Abstände möglicher WEA zu ordnen. Insbesondere Verdichtung durch „auf Lücke stellen“ ist zu vermeiden.

III. Eine Leuchtsignalisierung benachbarter WEA ist aufeinander abzustimmen (insbesondere in Nachtzeiten). Ein möglicher Entfall der Leuchtsignale ist zu prüfen (Flugkorridorfestlegung)

IV. Die Flächen „W45-II Vorranggebiet für Windenergie – Nordwestlich Erlach“, „W46-II Vorranggebiet für Windenergie – Östlich Kaltensondheim“, „W38-II Vorranggebiet für Windenergie – Südwestlich Hopferstadt“ und „W65-II Vorranggebiet für Windenergie – Südöstlich Hopferstadt“ sind auf Sonnenstand und Schattenwurf möglicher WEA zu betrachten. Die Ausdehnung und Höhenentwicklung ist so zu begrenzen, dass ein Schattenwurf in bebaute Teile entfällt.