Erlacher Gemarkung nicht betroffen

Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 24. September 2020 einen 137 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt von Suedlink um Würzburg festgelegt. Sie folgt in ihrer Fest­legung weitestgehend dem Vorschlag von TenneT und TransnetBW, wonach der Großraum Würzburg westlich umgangen wird. In diesen Vorschlag waren bereits Ergebnisse der Antragskonferenzen und Anforderungen der Bundesnetzagentur eingeflossen.

Der Vorhabenträger (TenneT und TransnetBW) wird im nächsten Schritt Plan­fest­stellungs­verfahren bean­tragen. In diesen legt die Bundes­netzagentur den genauen Trassenverlauf innerhalb des Trassenkorridors und die technische Umsetzung der Stromleitung fest.

Genauere Unterlagen findet man auf der Seite der Bundesnetzagentur unter https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/03/E/de.html?cms_vhTab=2